Am 28.Januar dieses Jahres trat eine Handelssperre für GameStop-Anteile in Kraft, von der vor allem Kunden des Onlinebrokers Trade Republic betroffen waren. Diese können sich nun – unter bestimmten Voraussetzungen – Hoffnungen auf Entschädigungen machen. Insbesondere trifft das auf Aktionäre zu, die an ebenjenem Tag Aktien veräußern wollten und von der Plattform daran gehindert wurden.
Ganz eindeutig ist die Sache bei den sogenannten Limit-Sell-Orders. Wurde ein gesetzter Verkaufsantrag nicht ausgeführt, obwohl der Kurs die Grenze überstieg, ist dem Investor eindeutig ein Verlust entstanden. Die Höhe spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist stattdessen der Fakt, dass die jeweiligen Aktien in den Folgetagen nur noch zu niedrigeren Preisen abgestoßen werden konnten.
Damit verstößt der Broker gegen §69 des Wertpapierhandelsgesetzes, der zur unverzüglichen Weiterleitung von Kundenaufträgen verpflichtet. Eine Rechtfertigung der Geschehnisse hat Trade Republic bislang noch nicht vorgewiesen.
Selbst wenn am 28.Januar keine Limit-Sell-Order vorlag, haben manche Anleger Chancen auf Schadensersatz. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn zum besagten Zeitpunkt eine Marketorder hätte verkauft werden sollen. Als Beweis können Screenshots, Videos, Notizen, Zeugen oder auch an Trade Republic gerichtet Mails dienen.
Der Broker muss sich im Übrigen mit ähnlichen Vorwürfen beim Handel mit Aktien von BlackBerry sowie AMC konfrontiert sehen.